Evangelische Kirche in Deutschland
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: EKD;
in Deutschland der 1948 eingeführte Name für den Bund der lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen.
Sie vertritt den größten Teil der evangelischen Christen in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Mitgliedschaft ist an Taufe und Wohnsitz gebunden. Die EKD äußert sich zunehmend zu aktuellen innenpolitischen Fragen wie die Beratungspflicht zum § 218 oder der Sonntagsruhe in Bezug auf das Ladenschlussgesetz.
Die angeschlossenen Landeskirchen haben Mitspracherecht über die Kirchenkonferenz der EKD; weitere Leitungsgremien sind die Synode und der Rat der EKD.
Kalenderblatt - 8. Mai
1918 | Der Friede von Bukarest tritt durch den Friedensvertrag zwischen den Mittelmächten und Rumänien in Kraft. |
1949 | Der Parlamentarische Rat verabschiedet das Grundgesetz. |
1950 | Die alliierte Hohe Kommission verkündet das "Gesetz zur Verhinderung einer deutschen Wiederaufrüstung", das fünf Jahre später wieder aufgehoben wird. |
Magazin
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