Enteignung
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die Entziehung oder Begrenzung von Privateigentum, beweglicher oder unbeweglicher Dinge oder sonstigen privaten Vermögensrechten durch einen staatlichen Hoheitsakt. Eine Enteignung bedarf immer einer gesetzlichen Grundlage. Nach dem Grundgesetz, welches das Recht auf Eigentum, Erbrecht und Enteignung in Artikel 14 regelt, ist die Enteignung nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Enteignung im wesentlichen nur für Eigentum an Grund und Boden durchgeführt, z.B. im Straßenbau und Maßnahmen der Infrastruktur und Städteplanung. Der Enteignete hat ein Recht auf Entschädigung.
Kalenderblatt - 10. Mai
1871 | Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen. |
1940 | Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt. |
1949 | Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt. |
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