Einigungsvertrag

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    Abkommen vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über die Herstellung der Deutschen Einheit. Neben dem Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (18. Mai 1990) und dem Wahlvertrag (3. August 1990) war der Einigungsvertrag der dritte und wichtigste Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags galt das Grundgesetz auch in den fünf neuen Ländern als Gesetzesgrundlage. Die Deutsche Einheit war somit vollendet und dies wurde im Grundgesetz durch Änderung der Präambel und Änderung von Artikel 146 sowie durch Streichung von Artikel 23 deutlich gemacht.