Dämpfung (Physik)

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    Abnahme der Schwingungsamplitude durch Energieverluste. Bei geringer Dämpfung erfolgt eine oszillatorische, bei starker Dämpfung eine monotone Annäherung an die Ruhelage. Ein Maß für die Dämpfung ist das logarithmische Dekrement, d.h. der Logarithmus des Verhältnisses zweier aufeinander folgender Amplituden.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.