Doppelbesteuerung

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    Besteuerung eines Objektes durch mehrere Steuergewalten (Staaten). Durch Staatsverträge ist die Doppelbesteuerung international oftmals ausgeschlossen (Doppelsteuerabkommen). Das Einkommen wird unabhängig davon, wo es entsteht, nach deutschem Steuerrecht versteuert d.h. wenn Einkommen im Ausland erwirtschaftet wird, wird es im Ausland und in Deutschland (bei deutschem Staatsbürger) versteuert. Bei Doppelbesteuerungsabkommen kann die vom Ausland (Entstehungsort) eingezogene Steuer von der Steuer, die im Inland für dasselbe Einkommen erhoben wird, abgezogen werden, so dass der gleiche Steuersachverhalt nur einmal besteuert wird. Die Doppelbesteuerung ist zu unterscheiden von der steuerlichen Doppelbelastung, bei der der gleiche Sachverhalt (z.B. Einkommen) durch verschiedene Steuerarten (z.B. Einkommensteuer und Gewerbesteuer) mehrfach belastet wird.