Deutsch-Französischer Vertrag

    Aus WISSEN-digital.de

    Freundschaftsvertrag, der am 22. Januar 1963 durch den deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer und den französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle im Pariser Elysée-Palast unterzeichnet wurde. Der Vertrag symbolisierte die endgültige Versöhnung der beiden Staaten und wurde als entscheidender Schritt auf dem Weg zur europäischen Integration gewertet.

    Vertragsinhalt

    Festgesetzt wurden in 18 Punkten neben Gipfeltreffen der Regierungen im sechsmonatigen Turnus auch die Zusammenarbeit in den Bereichen Verteidigungs- und Außenpolitik, Erziehung und Jugend u.a. Auf der Basis des Vertrags kam es zur Gründung des Deutsch-Französischen Jugendwerks; im Rahmen der Sicherheitspolitik gelangte die Zusammenarbeit jedoch nicht über Absichtserklärungen hinaus.

    1988, zum 25. Jahrestag, wurden dem ursprünglichen Vertrag zwei weitere Protokolle angefügt, die die Gründung eines Verteidigungs- und Sicherheitsrats und eines Wirtschafts- und Finanzrats zum Inhalt hatten.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.