Deckung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. (allgemein) die Einnahmen reichen mindestens aus, um die Ausgaben auszugleichen.
    1. bei Darlehen die Sicherstellung des Kreditgebers.
    1. im Bereich der Währungspolitik der Betrag des im Umlauf befindlichen Bargelds in Gold (vorgehalten von der jeweiligen Notenbank eines Staates).
    1. im Versicherungswesen der Höchstbetrag, für den eine Versicherung einsteht.
    1. Schutz, Unterstand im militärischen Kontext.
    1. im Sport:

    a) Bewachung der Gegenspieler bei Mannschaftssportarten,

    b) Schutz des eigenen Körpers bei Kampfsportarten.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.