Darlehen

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    Geld oder andere vertretbare Sachen, die für eine festgesetzte oder unbestimmte Zeit verliehen werden; meist gegen Zinsen. Das Darlehen ist ein durch das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 607 bis 610 BGB) geregelter privatrechtlicher Kredit, mit dem der Darlehensnehmer die Rückerstattung in gleicher Menge und Qualität verspricht.

    Kalenderblatt - 18. August

    1870 Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar.
    1896 Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt.
    1931 Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart.