Bürgerliches Recht

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    Teilbereich des Privatrechts. Als Bürgerliches Recht im engeren Sinne sind nur die Rechtssätze des Bürgerlichen Gesetzbuches mit seinen fünf Büchern (Allgemeiner Teil §§ 1-240, Recht der Schuldverhältnisse §§ 241-853, Sachenrecht §§ 854-1296, Familienrecht §§ 1297-1921, Erbrecht §§ 1922-2385) zu verstehen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.