Bußgeld

    Aus WISSEN-digital.de

    bei Ordnungswidrigkeiten ausgesprochene Geldstrafe; wird über den Bußgeldbescheid mitgeteilt. Die Mindeststrafe liegt bei 5 Euro, die Höchstgrenze liegt gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bei 1000 Euro, wenn das Gesetz nichts anderes vorsieht (Bußgelder bis zu 500 000 Euro sind möglich). Die Höhe der Strafe ist vom Vergehen abhängig und soll in jedem Fall den Gewinn, der durch die Ordnungswidrigkeit erzielt wurde, übersteigen.

    Im Straßenverkehr gilt ein Bußgeldkatalog.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.