Ordnungswidrigkeit

    Aus WISSEN-digital.de

    Gemäß § 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, welches mit Geldbuße geahndet wird.

    Verstoß gegen die Vorschriften der Verwaltungsbehörde, einzelgesetzlich geregelt, z.B. Falschparken, im Gegensatz zu einer Straftat, für die die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Ordnungswidrigkeiten gelten nicht als kriminelle Straftaten; daher werden sie nicht mit einer Strafe, sondern mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist gemäß § 35 OwiG die Verwaltungsbehörde zuständig. Bei Bagatellfällen kommt es zu einer Verwarnung oder einem Verwarnungsgeld i.H.v. fünf bis 75 Deutsche Mark (§ 56 OwiG); bei größeren Verstößen zu einem Bußgeldbescheid (§ 65 OwiG), in dem die Höhe des Bußgelds festgelegt wird. Einspruchsinstanz ist das Amtsgericht. Es gibt auch so genannte Mischtatbestände (Ordnungswidrigkeit und Straftat); hier wird die Staatsanwaltschaft zur Entscheidungsfindung hinzugezogen.

    Kalenderblatt - 19. April

    1521 Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht.
    1941 Bertolt Brechts "Mutter Courage" wird im Schauspielhaus Zürich uraufgeführt. Die von Helene Weigel verkörperte Protagonistin verliert im Dreißigjährigen Krieg alle ihre Kinder. Brecht will mit seinem Stück die Verzahnung von Kapitalismus und Krieg zeigen.
    1977 Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt.