Bohrturm

    Aus WISSEN-digital.de

    Holz- oder Profilstahl-, auch Stahlrohr- oder Betonrohrkonstruktion (bis über 50 m), die beim Tiefbohren das Einführen und Ziehen des Bohrgestänges, den Ein- und Ausbau des Bohrwerkzeuges sowie das Einführen von Fangeinrichtungen ermöglicht; dient auch zum Abstellen des Bohrgestänges, zum Unterbringen von Teilen der Bohranlage sowie zum Schutz derselben und der Bohrmannschaft vor atmosphärischen Einflüssen. Für Bohrungen bis zu 2 500 m Tiefe gibt es vollständige Bohranlagen als Anhängerfahrzeug oder auch selbstfahrend, wobei der Bohrturm in beiden Fällen umgeklappt wird. In größeren Erdölgebieten stehen die Bohrtürme oft im Wasser, d.h. sie sind auf dem Meeresgrund errichtet (Bohrinsel) und z.T. durch Laufbrücken mit dem Land und untereinander verbunden.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.