Berufsfreiheit

    Aus WISSEN-digital.de

    Ein Grundrecht, welches in Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz geregelt ist. Es ist ein Recht, das allen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz zusteht. Satz 1 des Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz schützt die Freiheit der Wahl des Berufes, der Wahl des Arbeitsplatzes und der Wahl der Ausbildungsstätte. Absatz 2 und 3 sollen den Zwang zu einer bestimmten Tätigkeit (Zwang zur Erbringung bestimmter, einzelner Arbeitsleistungen) und Zwangsarbeit (Zwang zum Einsatz der gesamten Arbeitskraft in bestimmter Weise) ausschließen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.