Bausparen

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    Form der Vermögensbildung, bei der der Bausparer mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließt, der als kombinierter Spar- und Darlehensvertrag den Bausparer verpflichtet, einen Teil der Bausparsumme zu einem niedrigen Zins anzusparen; im Gegenzug wird ihm dann das Recht auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zugesichert. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird dem Bausparer die gesamte Bausparsumme zur Verfügung gestellt. Die Wurzeln des Bausparprinzips reichen bis ins 18. Jahrhundert zurück. Zu dieser Zeit wurden in England als Folge der durch Industrialisierung und Landflucht ausgelösten Wohnungsnot die ersten Bausparkassen gegründet. In Deutschland wurde erst 1924 die erste Bausparkasse ins Leben gerufen.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.