Vermögensbildung

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    allgemein: das Anhäufen von Vermögen (Kapital) in Form von Geld oder Gütern. Im engeren Sinne ist meist die Umwandlung von Arbeitnehmereinkommen in Vermögen durch wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen zur Förderung der breiten Bildung und Streuung von Vermögensbesitz in Arbeitnehmerhand gemeint. Hierzu erging 1961das Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern, welches mehrmals aktualisiert wurde (zuletzt am 30.09.1982). Es regelt unter anderem die Sparförderung (steuerliche Begünstigung, Prämiensparen), die Heimstätten- und Eigenheimbewegung (Bausparkassen), die Erfolgsbeteiligung (Belegschaftsaktien, Investivlohn) und die Privatisierung von Bundesvermögen (Volksaktien).