Auswärtiges Amt
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Abk.: AA;
Bundesministerium der Bundesrepublik Deutschland, welches für das Ressort der Außenpolitik verantwortlich ist. Hervorgegangen ist das Auswärtige Amt 1951 aus der "Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten", die Bezeichnung stammt noch aus dem Wilhelminischen Kaiserreich.
Das Ministerium ist dem Bundesminister des Auswärtigen unterstellt, der auch den Posten des Vizekanzlers innehat. Er führt das innerstaatliche Ressort in Berlin und ist auch Ressortchef sämtlicher Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Gesandtschaften, Konsulate).
Weblinks
Kalenderblatt - 27. April
1521 | Der portugiesische Entdecker Fernando de Magellan wird getötet. |
1945 | Die provisorische österreichische Regierung veröffentlicht eine Unabhängigkeitserklärung; damit ist Österreich wieder eigenständig. |
1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |