Außenpolitik

    Aus WISSEN-digital.de

    Das Auswärtige Amt lenkt und koordiniert die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. An dessen Spitze steht der Bundesaußenminister. Über das Auswärtige Amt verkehrt die Bundesrepublik Deutschland mit allen übrigen Mitgliedern der Völkergemeinschaft. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Botschaften und Generalkonsulate, sendet ständige Vertretungen in die Führungsgremien internationaler Organisationen und unterhält eine Schutzmachtstellung und ein Vertretungsbüro.

    Schwerpunkte der bundesdeutschen Außenpolitik sind der Ausbau der Europäischen Union, die Stärkung des Atlantischen Bündnisses (NATO), eine Fortsetzung der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle, umfassende Mitarbeit in den Vereinten Nationen, Heranführung der Staaten Mittel- und Osteuropas an die Europäische Union und die transatlantischen Institutionen, Förderung deutscher Wirtschaftsinteressen im Ausland, eine Vertiefung der wirtschaftlichen Kooperation mit den Staaten der so genannten Dritten Welt, konsularischer Schutz für Deutsche im Ausland, die auswärtige Kulturpolitik sowie die Durchsetzung der Menschenrechte weltweit.

    Kalenderblatt - 18. Juli

    1922 Der Reichstag verabschiedet das Republikschutzgesetz, das unter dem Eindruck der Ermordung von Außenminister Walther Rathenau ausgearbeitet wurde und dem Schutz der demokratischen Staatsform vor politischem Extremismus dienen soll. Es ist zunächst auf fünf Jahre befristet, wird aber 1927 noch einmal um zwei Jahre verlängert.
    1930 Der Reichskanzler Heinrich Brüning löst den Reichstag auf, nachdem die von der Regierung mit Notverordnungsrecht angeordneten Steuererhöhungen von den Abgeordneten abgelehnt wurden.
    1949 Gründung der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK).