Abfallbeseitigungsgesetz
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Abk.: AbfG;
seit 1977 (vierte Novelle 1986) gültiges Bundesgesetz über die Entsorgung von Reststoffen aus Industrie und Haushalt (im Zuständigkeitsbereich der Kommunen) bzw. über die Rückgewinnung von Wertstoffen. Die fünfte Novelle von 1996, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, legt im Rahmen der EU-Verordnungen verstärkt Wert auf Recycling- und Wiederverwertungssysteme in der Abfallwirtschaft.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
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1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |