Wertpapierhandelsgesetz

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    Das Wertpapierhandelsgesetz bildet die Basis für die Tätigkeit des 1995 gegründeten Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel. Inzwischen ging das Bundesaufsichtsamt in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf. Die BaFin überwacht das Verbot von Insider-Geschäften, die Einhaltung der Marktregeln, die Offenlegungspflicht und die internationale Börsenzusammenarbeit. Sie prüft außerdem die Verkaufsprospekte von Wertpapieren.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.