Welche Besonderheiten gelten für Beamte in Sachen Versicherungsschutz?

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    Für Beamte gelten in vielen Fällen andere Regelungen als für normale Angestellte und Arbeitnehmer. Neben der Krankenversicherung sind hier auch Pensionsregelungen oder die Dienstunfähigkeitsversicherung zu nennen. Welche Aspekte sollten Beamten und Beamtenanwärter in diesem Zusammenhang kennen?

    Vorteile durch Beamtenstatus

    Im Bezug auf die eigene Absicherung müssen sich Beamte vergleichsweise wenig Gedanken machen. Bei ihnen greift das sogenannte Alimentationsprinzip. Dieses besagt, dass der Staat den Staatsbediensteten einen Lebensunterhalt "in angemessener Höhe" garantiert, im Gegenzug stellen Beamte ihre Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung. Hier nehmen Beamte einige Einschränkungen in Kauf, beispielsweise wird ihre freie Meinungsäußerung durch dieses Dienstverhältnis eingeschränkt und auch das Streikrecht gilt nicht für Beamte. Dafür gelten für Beamte aber auch andere Regelungen im Krankheitsfall oder im Bezug auf den Ruhestand. Der Versicherungsschutz von Beamten muss daher speziell an die jeweiligen Besonderheiten des Beamtenberufs angepasst werden.

    Krankenversicherung

    Die Krankenversicherung stellt für Beamte einen Spezialfall dar. Einen Arbeitgeberanteil erhalten Beamte nicht, vielmehr eine sogenannte Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Familienstand des Beamten und kann von Bundesland zu Bundesland variieren. In der Regel handelt es sich um einen Betrag um die 50 – 80 Prozent. Den restlichen Anteil muss der Beamte selber zahlen bzw. Eine Restkostenversicherung abschließen oder aber freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Private Versicherer bieten spezielle Beamtentarife an, welche auf die Beihilfeverordnung abgestimmt sind. Meist ist es für Beamte daher günstiger einen privaten Krankenversicherer zu wählen, nur in Ausnahmefällen, etwa dann, wenn der versicherte Beamte viele Kinder hat, kann eine gesetzliche Krankenversicherung unter Umständen günstiger sein. Unter folgendem Link kann man sich weiterführend zum Thema Krankenversicherung für Beamte informieren.

    Schadens- und Lebensversicherungen

    In jedem Fall ist es ratsam, als Beamter eine private Unfallversicherung abzuschließen. Auch Beamte sind nicht vor Unfällen gefeit und nicht jeder Unfall passiert während der Dienstzeit. Kommt es zu einem Unfall während der Dienstzeit, haftet der Staat in vollem Umfang. Für die Freizeit sollten Beamte jedoch nicht auf eine zusätzliche private Unfallversicherung verzichten. Hier lohnt es sich auch die Versicherungsdetails so auszugestalten, dass die persönlichen Bedürfnisse optimal abgesichert sind. Eine Risiko-Lebensversicherung ist für Beamte nicht unbedingt zu empfehlen. Sinnvoll ist dies meist nur, wenn die Familie des Versicherten finanziell vom Haupteinkommen abhängig ist. Sofern kein besonderes Risiko vorliegt (Extremsport, Motorradfahrer) sind die Tarife relativ günstig. Dennoch sollte man genau prüfe, ob sich eine solche Versicherung rechnet.

    Prinzipiell können Beamte genau wie Angestellte Versicherungen für Ernstfälle abschließen und das zu meist deutlich besseren Konditionen. Insbesondere das Privileg der staatlichen Beihilfe, private Krankenversicherung mit all ihren Vorteilen sowie günstige Tarife für Schadens und Lebensversicherungen sind besonders attraktive Regelungen für Beamte, Beamtenanwärter und Personen in Beamten-ähnlichen Verhältnissen. Weiterhin können Beamte von günstigen Tarifen bei anderen Versicherungen, etwa der Kfz-, Hausrat-, Gebäude-, oder Rechtsschutzversicherung profitieren. Alles in allem sind Beamte zwar gut durch den Staat abgesichert, um die bestmögliche Vorsorge zu treffen, ist jedoch ein wenig Eigeninitiative notwendig.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.