Vormundschaftsgericht

    Aus WISSEN-digital.de

    § 33 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Abteilung des Amtsgerichts, welches seine Zuständigkeit in Vormundschaftssachen findet. Es ist insbesondere zur Bestellung und Überwachung eines Vormunds, Betreuers oder Pflegers zuständig.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.