Volkseigener Betrieb
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Abk.: VEB;
in der ehemaligen DDR Bezeichnung für die entschädigungslos verstaatlichten oder vom Staat neu errichteten Unternehmen der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft; bildeten die vorherrschende Wirtschaftsform. Ihre Gewinne waren an die Staatskasse abzuführen. Ihre Stellung im ökonomischen System (insbesondere die zentrale Verwaltung) war häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen und Wirtschaftsreformen.
Man unterschied: Volkseigene Industrie (VEI), Volkseigene Güter (VEG), Verkehrbetriebe, Maschinen- und Traktorenstationen (MTS) für die Landwirtschaft, Erfassungs- und Ankaufbetriebe (VEAB), die Staatliche Handelsorganisation (HO) und die Deutschen Handelszentralen (DHZ).
Nach der Wiedervereinigung wurden die Volkseigenen Betriebe durch die Treuhand privatisiert.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |