Vierzehn-Punkte-Friedensplan

    Aus WISSEN-digital.de

    vom amerikanischen Präsidenten Wilson am 8. Januar 1918 vor dem Kongress aufgestellte Grundsätze für eine allgemeine Friedensordnung nach Beendigung des Ersten Weltkriegs. Im Oktober 1918 wurden die Vierzehn Punkte von Deutschland als Grundlage des Waffenstillstands akzeptiert; bei den Friedensverhandlungen in Versailles 1919 musste Wilson unter dem Druck der Alliierten auf die volle Durchführung seines Programms verzichten, setzte aber die Gründung des Völkerbundes durch.
    


    1. Öffentlichkeit aller internationalen Vereinbarungen
    2. Freiheit der Meere im Frieden und im Krieg
    3. Freiheit des Welthandels
    4. Beschränkung der Rüstung auf das mit der inneren Sicherheit eines jeden Landes vereinbare Mindestmaß
    5. Internationale Regelung der Kolonialfragen
    6. Räumung besetzter Gebiete Russlands
    7. Räumung und Wiederherstellung Belgiens
    8. Räumung besetzter Gebiete Frankreichs und Abtretung Elsass-Lothringens
    9. Berichtigung der italienischen Grenzen entsprechend der Nationalitätengrenzen
    10. Freiheit zu autonomer Entwicklung der Völker Österreich-Ungarns
    11. Räumung und Wiederherstellung Rumäniens, Serbiens und Montenegros, Zugang zum Meer für Serbien. Internationale Garantien für die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit und territoriale Unverletzlichkeit der Balkanstaaten
    12. Nationale Autonomie der nichttürkischen Völker des Osmanischen Reiches. Öffnung der Dardanellen für die Durchfahrt von Handelsschiffen aller Nationen
    13. Bildung eines unabhängigen polnischen Staates mit allen polnisch bewohnten Gebieten (mit Zugang zum Meer)
    14. Gründung eines Völkerbundes zur Sicherung der politischen Unabhängigkeit und territorialen Unverletzlichkeit aller Nationen.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.