Verwarnungsverfahren
Aus WISSEN-digital.de
vereinfachtes Verfahren zur Ahndung geringfügiger Verkehrsordnungswidrigkeiten nach der StVO. Im Verwarnungsverfahren erteilen die Verwaltungsbehörde oder die im Außendienst tätigen und hierzu berechtigten Personen eine Verwarnung mit gleichzeitiger Erhebung eines Verwarnungsgeldes. Das Verwarnungsverfahren kann nur mit Einverständnis des Betroffenen durchgeführt werden. Nach Zahlung des Verwarnungsgeldes kann die Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Es ist in den §§ 56-58 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.
Kalenderblatt - 4. Mai
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1980 | Staatspräsident Josip Broz Tito stirbt 87-jährig in Ljubljana. Ein kollektives Staatspräsidium (mit jährlich wechselndem Vorsitz) übernimmt die Führung Jugoslawiens. Mit seinem Tod beginnen die Unstimmigkeiten des Vielvölkerstaates. |
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