Vertreter
Aus WISSEN-digital.de
Person, die ermächtigt ist, für einen anderen Rechtsgeschäfte zu erledigen (z.B. Handlungsbevollmächtigter) oder ihn im Zivilprozess zu vertreten; je nach der Rechtsgrundlage unterscheidet man den bevollmächtigten Vertreter (durch rechtsgeschäftliche Vollmacht) und den gesetzlichen Vertreter (durch das Gesetz ermächtigt).
Der Vertreter bei einem Rechtsgeschäft gibt im Gegensatz zum Boten, der lediglich eine fremde Willenserklärung überbringt, eine eigene Willenserklärung ab. Er muss allerdings nach außen hin erkennbar in fremdem Namen handeln, sonst wirkt das Rechtsgeschäft für und gegen ihn selbst (vgl. § 164 Bürgerliches Gesetzbuch). Auch eine beschränkt geschäftsfähige Person kann Vertreter sein (vgl. §165 BGB).
Kalenderblatt - 4. Mai
1699 | Durch das britische Wollgesetz wird der amerikanischen Textilkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben. |
1921 | Rücktritt der Reichsregierung Fehrenbachs als Reaktion auf ein Ultimatum, das die Siegermächte dem Deutschen Reich gestellt haben. |
1980 | Staatspräsident Josip Broz Tito stirbt 87-jährig in Ljubljana. Ein kollektives Staatspräsidium (mit jährlich wechselndem Vorsitz) übernimmt die Führung Jugoslawiens. Mit seinem Tod beginnen die Unstimmigkeiten des Vielvölkerstaates. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick