Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsunfähige, Ruheständler und Hinterbliebene durch den Staat. In Deutschland ist die Versorgung verschiedener Personengruppen zu unterscheiden: Die in Bundes- und Ländergesetzen geregelte Beamtenversorgung besteht aus Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenenversorgung, Unfallfürsorge, Abfindung und Übergangsgeld; die Versorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes übernehmen die soziale Rentenversicherung sowie verschiedene Versorgungsanstalten; die Kriegsopferversorgung beruht auf dem Bundesversorgungsgesetz (Fassung vom 22. Januar 1982) sowie dem Schwerbehinderten-, dem Wiedergutmachungs- und dem Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz, außerdem dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen; für die Versorgung der Bundeswehrsoldaten gilt das Soldatenversorgungsgesetz (Fassung vom 5. März 1987).