Verfolgung Flüchtiger

    Aus WISSEN-digital.de

    Befugnis deutscher Polizeibeamter, Straftäter innerhalb Deutschlands auch über die Landesgrenze zu verfolgen und in einem anderen Bundesland zu stellen. Die zuständigen Beamten sind unter bestimmten Voraussetzungen befugt, die Observation von Rechtsbrechern auch über die Grenzen hinweg in dem Hoheitsgebiet der Schengener Nachbarstaaten durchzuführen und die Verfolgung flüchtiger Straftäter fortzusetzen.

    Kalenderblatt - 4. Mai

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