Tote Hand

    Aus WISSEN-digital.de

    Körperschaft oder Stiftung, deren Vermögen der Veräußerung und Erbteilung entzogen war, vielfach Steuerfreiheit hatte oder mit Sondersteuern belegt war; der Begriff wurde ursprünglich nur auf kirchliche Körperschaften angewendet; Beschränkungen des Erbrechts juristischer Personen in Deutschland 1953 aufgehoben.