Stiftung Preußischer Kulturbesitz

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    Stiftung des öffentlichen Rechts, die 1957 vom Deutschen Bundestag per Gesetz errichtet wurde und durch den Bund (75 %) und die Länder (25 %) getragen wird. Zweck der in Berlin ansässigen Stiftung ist es, die in ehemals preußischem Besitz befindlichen Kulturgüter zu bewahren, zu pflegen und zu ergänzen. Der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind 17 Museen (unter anderem Neue Nationalgalerie, Museum für Völkerkunde), die Staatsbibliothek, das Geheime Forschungsarchiv und mehrere Forschungseinrichtungen angeschlossen.