Anklage
Aus WISSEN-digital.de
Unter Anklage versteht man die im Strafprozess vor Gericht erhobene Anschuldigung gegen eine bestimmte Person wegen einer Straftat. Die Anklage erfolgt durch die Anklageschrift und leitet das Hauptverfahren ein, §§ 199 ff. Strafprozessordnung. Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft durch das Einreichen der Anklageschrift beim zuständigen Gericht erhoben. Voraussetzung ist ein hinreichender Tatverdacht. Die Anklageerhebung schließt das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft ab.
Kalenderblatt - 2. Dezember
1805 | Napoleon I. schlägt in der so genannten Dreikaiserschlacht bei Austerlitz eine österreichisch-russische Armee. |
1823 | In einer Jahresbotschaft von US-Präsident Monroe an den Kongress (später Monroedoktrin genannt), propagiert er die politische Trennung von Alter und Neuer Welt. |
1852 | Charles Louis Napoleon Bonaparte, ein Neffe Napoleons I., wird vom Senat als Napoleon III. zum Kaiser der Franzosen gewählt. |
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