Anklage

    Aus WISSEN-digital.de

    Unter Anklage versteht man die im Strafprozess vor Gericht erhobene Anschuldigung gegen eine bestimmte Person wegen einer Straftat. Die Anklage erfolgt durch die Anklageschrift und leitet das Hauptverfahren ein, §§ 199 ff. Strafprozessordnung. Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft durch das Einreichen der Anklageschrift beim zuständigen Gericht erhoben. Voraussetzung ist ein hinreichender Tatverdacht. Die Anklageerhebung schließt das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft ab.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.