Schloss

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    fürstlicher oder aristokratischer Wohnbau, städtisch-weltliche Kultur repräsentierend. Die Bezeichnungen Schloss und Palast werden oft synonym verwendet. Sonderformen sind das Wasserschloss, das Jagdschloss, das Lustschloss, die durch ihre Lage und Gestaltung besonderen Zwecken dienten. In aller Regel ist das Schloss von seiner Funktion her städtebaulich und landschaftsgestalterisch beherrschend angelegt. Bevorzugt wurden zentrale Lagen in einem Ensemble (erhöhte Lage, anstelle ehemaliger Burgen, in der End- bzw. Ausgangslage eines entsprechenden Straßensystems).

    Das Schloss entwickelte sich im 15. Jh. aus dem mittelalterlichen Burgenbau. Die zweite Wurzel war das adlig-großbürgerliche Stadthaus, ursprünglich auch wehrhaft (z.B. die italienischen Geschlechtertürme, Wohnturm). Die dritte Wurzel ist die Wiederentdeckung der antiken Villa. Repräsentative Fassadengestaltung, prunkvolle Innenausstattung und eine großzügige Raumanordnung sind für Palast bzw. Schloss charakteristisch geworden. Dem Schlossbau parallel entwickelte sich die Gartenkunst, tendenziell mit der Subordination des Gartens unter das Schloss. Später standen Schloss und Garten in einem freieren Verhältnis zueinander.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.