Revision (Recht)

    Aus WISSEN-digital.de

    Instanzenzug nach Ausgangsverfahren und Berufung; Rechtsmittel zur Überprüfung eines Urteils durch ein höheres Gericht.

    Im Zivilprozess ist die Revision statthaft gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile (§ 545 Abs. 1 Zivilprozessordnung) und unstatthaft gegen die in § 545 Abs. 2 ZPO genannten Urteile.

    Im Strafprozess müssen Verfahrensverstöße nachgewiesen werden. Revision muss innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Urteils eingelegt und innerhalb eines weiteren Monats begründet werden.

    Siehe auch Revisionsbegründung, Revisionsverfahren.

    Kalenderblatt - 15. Mai

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