Revision (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
Instanzenzug nach Ausgangsverfahren und Berufung; Rechtsmittel zur Überprüfung eines Urteils durch ein höheres Gericht.
Im Zivilprozess ist die Revision statthaft gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile (§ 545 Abs. 1 Zivilprozessordnung) und unstatthaft gegen die in § 545 Abs. 2 ZPO genannten Urteile.
Im Strafprozess müssen Verfahrensverstöße nachgewiesen werden. Revision muss innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Urteils eingelegt und innerhalb eines weiteren Monats begründet werden.
Siehe auch Revisionsbegründung, Revisionsverfahren.
Kalenderblatt - 12. Juni
| 1494 | Christoph Kolumbus lässt im Protokoll die Entdeckung des vermeintlichen Indiens vermerken. |
| 1776 | Virginia veröffentlicht die Bill of Rights, die Verfassung der menschlichen Grundrechte, noch vor der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung. |
| 1933 | In London wird die Weltwirtschaftskonferenz eröffnet, an der 66 Staaten teilnehmen, um Wege aus der Weltwirtschaftskrise zu erörtern. |
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