Revisionsbegründung

    Aus WISSEN-digital.de

    jede Revision ist innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (Revisionsfrist) zu begründen. Diese muss enthalten: Revisionsantrag, die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und Aufhebung beantragt wird; Revisionsgrund, die Behauptung, dass das Urteil auf Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Eine Rechtsnorm ist dann verletzt, wenn sie nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.