Republikflucht
Aus WISSEN-digital.de
die in der DDR verwendete Bezeichnung für das illegale Verlassen des Landes oder das Verbleiben im Ausland bei legaler Ausreise; 1957 zum Straftatbestand erklärt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht; 1979 Erhöhung des Strafmaßes auf bis zu acht Jahre; in den 1980er Jahren wurden jährlich 1 500 bis 2 000 Menschen wegen Republikflucht verurteilt.
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