Republikflucht
Aus WISSEN-digital.de
die in der DDR verwendete Bezeichnung für das illegale Verlassen des Landes oder das Verbleiben im Ausland bei legaler Ausreise; 1957 zum Straftatbestand erklärt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht; 1979 Erhöhung des Strafmaßes auf bis zu acht Jahre; in den 1980er Jahren wurden jährlich 1 500 bis 2 000 Menschen wegen Republikflucht verurteilt.
KALENDERBLATT - 28. September
1931 | Der seit 1878 erste offizielle französische Staatsbesuch in Deutschland (durch Ministerpräsident Pierre Laval) endet. |
1945 | In der amerikanischen Besatzungszone werden die drei Länder Großhessen, Baden-Württemberg und Bayern gebildet. |
1953 | Der Kardinalprimas von Polen, der Erzbischof von Warschau und Gnesen, Stefan Wyszynski, wird von der polnischen Regierung seiner kirchlichen Ämter enthoben und in ein Kloster verbannt. |
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