Rechtsphilosophie

    Aus WISSEN-digital.de

    der Teilbereich der Philosophie, der sich mit dem Wesen, dem Inhalt und dem Zweck des Rechts sowie den Gründen der Rechtsbildung und der Herkunft des Rechts beschäftigt.

    Zum Gebiet der Rechtsphilosophie gehören die Rechtsprinzipienlehre, die die Grundbegriffe des Rechts (wie Rechtsverhältnis oder Anspruch) behandelt und die Rechtswertlehre, die sich mit der grundsätzlichen Bedeutung und Funktion des Rechts befasst.

    Zu den wichtigsten Zweigen der Rechtsphilosophie gehört die so genannte Naturrechtslehre, die das Recht aus der reinen Vernunft, die allen Menschen eigen ist, und damit aus der Natur des Menschen ableitet.

    Ein weiterer Ansatz der Rechtsphilosophie ist die historische Rechtslehre, die davon ausgeht, dass Recht aus der Geschichte und der Kultur eines Volkes erwachse und somit Gesetzgebung nur die Niederschrift des bereits bestehenden Rechts sei.

    Die allgemeine Rechtsphilosophie will durch Untersuchung der allgemeinen Rechtsbegriffe zum Wesen des Rechts gelangen. Andere Richtungen der Rechtsphilosophie sind von der Naturwissenschaft geprägt.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.