Rechtsphilosophie
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der Teilbereich der Philosophie, der sich mit dem Wesen, dem Inhalt und dem Zweck des Rechts sowie den Gründen der Rechtsbildung und der Herkunft des Rechts beschäftigt.
Zum Gebiet der Rechtsphilosophie gehören die Rechtsprinzipienlehre, die die Grundbegriffe des Rechts (wie Rechtsverhältnis oder Anspruch) behandelt und die Rechtswertlehre, die sich mit der grundsätzlichen Bedeutung und Funktion des Rechts befasst.
Zu den wichtigsten Zweigen der Rechtsphilosophie gehört die so genannte Naturrechtslehre, die das Recht aus der reinen Vernunft, die allen Menschen eigen ist, und damit aus der Natur des Menschen ableitet.
Ein weiterer Ansatz der Rechtsphilosophie ist die historische Rechtslehre, die davon ausgeht, dass Recht aus der Geschichte und der Kultur eines Volkes erwachse und somit Gesetzgebung nur die Niederschrift des bereits bestehenden Rechts sei.
Die allgemeine Rechtsphilosophie will durch Untersuchung der allgemeinen Rechtsbegriffe zum Wesen des Rechts gelangen. Andere Richtungen der Rechtsphilosophie sind von der Naturwissenschaft geprägt.
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