Prozesskostenhilfe

    Aus WISSEN-digital.de

    früher: Armenrecht;

    Recht eines Mittellosen, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen einen Anwalt und Prozesskostenbefreiung zu erhalten. Wenn eine Partei die Kosten für einen Prozess nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, kann sie Prozesskostenhilfe erhalten, §§ 114 ff. Zivilprozessordnung.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.