Prozesskostenhilfe

    Aus WISSEN-digital.de

    früher: Armenrecht;

    Recht eines Mittellosen, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen einen Anwalt und Prozesskostenbefreiung zu erhalten. Wenn eine Partei die Kosten für einen Prozess nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, kann sie Prozesskostenhilfe erhalten, §§ 114 ff. Zivilprozessordnung.

    Kalenderblatt - 15. Oktober

    1815 Ankunft Napoleons I. am Ort seiner zweiten und endgültigen Verbannung, der Insel St. Helena im mittleren Atlantik.
    1894 Verhaftung des französischen jüdischen Hauptmanns Alfred Dreyfus unter Anklage des Hochverrats. Die Affäre um ihn führt zu schweren Erschütterungen der Dritten Republik.
    1923 Die deutsche Reichsregierung ergreift erste Maßnahmen zur Überwindung der Inflation, nachdem auf den Devisenbörsen ein Dollar vier Milliarden Mark kostet.