Polymorphismus (Biologie)

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    (griechisch: polys, "viel" und morphe, "Gestalt")

    auch: Polymorphie, Heteromorphie;

    Der Polymorphismus muss von der so genannten polytypischen Art unterschieden werden. Gegenüber dieser muss der Polymorphismus diskontinuierlich sein und lediglich eine örtliche Population betreffen. Er darf außerdem nicht in einer Spezies auftreten, die in unterschiedlichen Subspezien (Rassen) auftritt. Auch wiederholte Mutationen oder Missbildungen stellen keinen Polymorphismus dar. Polymorphismus ist also nur dann als solcher zu bezeichnen, wenn er in deutlich voneinander verschiedenen Phänotypen (verschiedene Morphen) auftritt. Die seltenste Morphe muss zahlenmäßig größer sein als eine Mutation.

    Ursprünglich wurde die Bezeichnung Polymorphismus nur auf sichtbare Merkmale angewendet. Heute bezieht man auch nicht unmittelbar sichtbare organische Merkmale mit ein, was dann als kryptischer Polymorphismus bezeichnet wird. Hierzu gehört auch der Chromosomen-Polymorphismus, wie wir ihn z.B. von den verschiedenen Blutgruppen des Menschen kennen. Am verbreitetsten sind die sichtbaren Morphen. Die bekanntesten sind unter anderem bei staatenbildenden Insekten zu finden, wie z.B. bei Ameisen, Termiten oder Bienen. Man spricht hier auch von sozialem Polymorphismus. Ferner gibt es den saisonalen Polymorphismus, der in unterschiedlichen Jahreszeiten unterschiedliche Morphen ausbildet, ebenso wie den Farbpolymorphismus, der unterschiedlich gefärbte oder gemusterte Individuen hervorbringt (unter anderem bei Eichhörnchen, Waldkauz und Kuckuck). Es gibt auch einen Verhaltenspolymorphismus.

    Unterschiedliche Morphen sind nicht nur genetisch bedingt, sondern können auch durch die Umwelt entstanden sein, wie z.B. durch unterschiedliche Tageslänge beim Landkärtchen (eurasischer Fleckenfalter) oder durch unterschiedliche Ernährung, wie bei der Arbeits- bzw. Honigbiene.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.