Rechtsnachfolge
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auch: Sukzession;
Übergang von Rechten und Pflichten von einer Person auf eine andere, desgleichen von einem Staat auf einen anderen. Völkerrechtliche Rechtsnachfolge kann eintreten bei: Staatszusammenbruch und folgender Neukonstituierung der politischen Gewalt, Verschmelzung mehrerer Staaten zu einem neuen; Annexion, Separation.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |