Rechtsnachfolge

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Sukzession;

    Übergang von Rechten und Pflichten von einer Person auf eine andere, desgleichen von einem Staat auf einen anderen. Völkerrechtliche Rechtsnachfolge kann eintreten bei: Staatszusammenbruch und folgender Neukonstituierung der politischen Gewalt, Verschmelzung mehrerer Staaten zu einem neuen; Annexion, Separation.