Organklage

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch-griechisch)

    Klage eines Verfassungsorgans des Bundes oder eines Landes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz), z.B. Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung oder Teile dieser Organe, gegen ein anderes vor dem Bundesverfassungsgericht. Streitgegenstand kann jede rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners sein.

    Kalenderblatt - 15. Mai

    1799 Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser.
    1955 Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit.
    1959 Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab.