Order (Börse)

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    Als Order wird der Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapieres über die Börse bezeichnet. In der Praxis wird deshalb oft auch von der Wertpapierorder gesprochen. Die Erteilung einer Order kann sich auf alle an Börsen handelbaren Finanzinstrumente – zum Beispiel Aktien, Anleihen, Optionsscheine oder Zertifikate – beziehen.

    Eine gültige erteilte Order setzt sich aus bestimmten Informationen zusammen. Grundlegende Information der Order ist die Angabe der Art und der Menge des zu kaufenden bzw. zu verkaufenden Wertpapiers. Dabei ist meist die Angabe dessen Wertpapierkennnummer (WKN bzw. ISIN) notwendig. Hinzu kommt die gewünschte Order-Aktion (Kauf oder Verkauf). Weiterhin ist der Order-Typ anzugeben. Als Market-Order wird der gewünschte Auftrag zu dem zum Handelszeitpunkt gültigen Preis ausgeführt. Alternativ dazu kann eine Limit-Order platziert werden. Diese ermöglicht einen Höchst- bzw. Mindestpreis für die gewünschte Transaktion. Nicht zuletzt gehört der gewünschte Handelsplatz zu den im Rahmen einer Wertpapierorder erforderlichen Angaben. Optional besteht die Möglichkeit einer Laufzeitfestlegung für den gewünschten Auftrag.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.