Namensrecht
Aus WISSEN-digital.de
Rechtsnormen, die das Führen von Namen regeln; das deutsche Namensrecht ist 1993 reformiert worden (Familiennamensrechtsgesetz). Es verzichtet darauf, Eheleuten das Tragen eines gemeinsamen Familiennamens verbindlich vorzuschreiben.
Nach dem neuen Kindschaftsrecht fällt die Unterscheidung des Namensrechts für eheliche und nichteheliche Kinder weg. Die Eltern erklären gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den die Mutter oder der Vater führt, zum Namen des Kindes (vgl. § 1617 Abs. 1 Satz 3 BGB). Steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser führt (vgl. § 1617a Abs. 1 BGB).
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