Nachtsichtgerät

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    auch: Infrarotsichtgerät;

    technisches Mittel zum Aufklären des Gefechtsfelds, zur gezielten Feuerführung sowie für das Führen von Gefechts- und Kraftfahrzeugen bei Dunkelheit.

    Die elektronenoptischen Bildwandler der Nachtsichtgeräte machen die von einem Objekt reflektierten Infrarotstrahlen auf einem Bildschirm sichtbar. Bei den aktiven Nachtsichtgeräten wird das Objekt durch einen Infrarotstrahler beleuchtet, während bei den passiven Nachtsichtgeräten ein Kaskadenbildverstärker die vom Objekt infolge der Resthelligkeit der Nacht reflektierten Infrarotstrahlen so verstärkt, dass ein Bild wiedergegeben wird.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.