Munt

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Mundschaft;

    im älteren germanischen Recht: Schutzgewalt und -pflicht des Hausherrn über Haushaltsmitglieder, des Schutzherrn über Hörige, die Vogtei über Kirchen und Klöster, die Vormundschaft über ledige Frauen, Waisen und Geisteskranke.