Morgengabe

    Aus WISSEN-digital.de

    im germanischen und früheren deutschen Ehegüterrecht bis ins 19. Jh. das Geschenk des Ehemannes an die Ehefrau am Morgen nach der Brautnacht. Die Bedeutung dieses Rechtsanspruches lag in der Witwenversorgung und der finanziellen Absicherung eventueller Kinder.