Michèle Morgan

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    französische Schauspielerin; * 29. Februar 1920 in Neuilly-sur-Seine, † 20. Dezember 2016 in Meudon

    eigentlich: Simone Roussel;

    Bekannt wurde die Schauspielerin 1937 mit der Hauptrolle in M. Allegrets Revuefilm "Gribouille". Er war der erste von über 50 Filmen. 1940 ging sie nach Hollywood; dort heiratete sie den amerikanischen Filmschauspieler Bill Marshall. Der große Erfolg war ihr jedoch in Amerika nicht vergönnt. 1946 feierte Morgan mit der Hauptrolle in "La Symphonie Pastorale" einen Erfolg in Frankreich. In Cannes erhielt sie dafür den großen Preis für die beste schauspielerische Leistung des Jahres 1947. Henry Vidal, ihr Partner im Film, wurde danach auch ihr Lebensgefährte und Ehemann, bis er 1959 starb.

    In ihren zahlreichen Rollen verkörperte sie als "First Lady" des französischen Films die elegante Dame, behauptete sich aber auch als Charakterdarstellerin. Ihre größten Erfolge als "Botschafterin des französischen Films" hatte sie besonders als große Liebende an der Seite berühmter Kollegen wie Jean Gabin, Gerard Philippe, Yves Montand, Henri Vidal und Jean Marais. Auch bei Fernsehproduktionen feierte sie Erfolge, so bei der "Kameliendame" (1953).

    Filme (Auswahl)

    1937 - Der fünfte Geschworene (Gribouille)

    1938 - Hafen im Nebel (Quai des brumes)

    1946 - Pastoralsinfonie (La Symphonie Pastorale)

    1953 - Die Hochmütigen (Les Orgueilleux)

    1955 - Das große Manöver (Les grandes manoeuvres)

    1955 - Blume der Nacht (Marguerite de la nuit)

    1956 - Der Liebesroman einer Königin (Marie Antoinette)

    1957 - Lucifers Tochter (Retour de manivelle)

    1975 - Eine Katze jagt eine Maus (Le chat et la souris)

    1995 - Die Witwe des Architekten (La veuvede de l'architecte)

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.