Menschenwürde

    Aus WISSEN-digital.de

    der in Artikel 1 des Grundgesetzes für unantastbar erklärte, einer Verfassungsänderung entzogene (Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz) Bereich, der dem Menschen als Person zusteht. Sie ist zu achten und zu schützen, ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die Würde des Menschen bildet das Fundament aller Menschenrechte, deren Wahrung in den Grundrechten versucht wird.