Mehrwertsteuer
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: MwSt; auch: Umsatzsteuer, Abk.: Ust;
indirekte Vebrauchsteuer auf den gesamten öffentlichen und privaten Verbrauch, also alle vom Endverbraucher erworbenen Güter bzw. Dienstleistungen, ohne individuelle Bemessung. Die Steuer wird auf die Wertschöpfung von Unternehmen erhoben nach dem Schema: Umsatzerlös minus Vorsteuer (geleistete Umsatzsteuer, Erwerbsteuer, Einfuhrumsatzsteuer). Die Mehrwertsteuer wird jedoch durch Umwälzung der Steuer auf den Verkaufspreis vom Letztverbraucher getragen. Eingeführt in Deutschland am 1. Januar 1968 (im Zuge der Vereinheitlichung der EWG), ist die Mehrwertsteuer heute eine der bedeutendsten Steuern der Bundesrepublik.
Der allgemeine Steuersatz beträgt derzeit 16 %. Der ermäßigte MwSt-Satz wird für Lebensmittel (ausgenommen Getränke und Gaststättenumsätze), Personennahverkehr, Bücher, Zeitungen und bestimmte Kunstgegenstände in Höhe von 7 % erhoben. Das Steueraufkommen steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu; die Verteilung wird durch ein Bundesgesetz bestimmt.
Kalenderblatt - 8. Mai
1918 | Der Friede von Bukarest tritt durch den Friedensvertrag zwischen den Mittelmächten und Rumänien in Kraft. |
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