Lohnfortzahlung
Aus WISSEN-digital.de
Anspruch des Lohnempfängers auf Zahlung seines üblichen Nettolohns während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem in den letzten vier Wochen vor der Krankheit erhaltenen Lohn. Die zuständige Krankenkasse zahlt dem Erkrankten in dieser Zeit ein Krankengeld, das der Arbeitnehmer um den fehlenden Betrag zum Nettolohn aufstocken muss.
Kalenderblatt - 4. Mai
1699 | Durch das britische Wollgesetz wird der amerikanischen Textilkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben. |
1921 | Rücktritt der Reichsregierung Fehrenbachs als Reaktion auf ein Ultimatum, das die Siegermächte dem Deutschen Reich gestellt haben. |
1980 | Staatspräsident Josip Broz Tito stirbt 87-jährig in Ljubljana. Ein kollektives Staatspräsidium (mit jährlich wechselndem Vorsitz) übernimmt die Führung Jugoslawiens. Mit seinem Tod beginnen die Unstimmigkeiten des Vielvölkerstaates. |
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