Hitler-Stalin-Pakt

    Aus WISSEN-digital.de

    am 23. August 1939 geschlossener deutsch-sowjetischer Nichtangriffspakt, der in Moskau von den Außenministern Molotow und Ribbentrop unterzeichnet wurde.

    Dabei versicherten sich das Deutsche Reich und die Sowjetunion wechselseitig Neutralität im Falle eines Angriffs auf Dritte. Das Abkommen sah in einem geheimen Zusatzprotokoll die Aufteilung Osteuropas in Einflusssphären vor; so wurde z.B. Polen zwischen beiden aufgeteilt, Finnland, Estland, Lettland, Litauen und Bessarabien fielen an die Sowjetunion. Hitler sicherte sich durch diesen Vertrag das Nichteingreifen der UdSSR bei seinem Überfall auf Polen, der am 1. September 1939 begann; vierzehn Tage später rückten sowjetische Truppen in den ihnen zugestandenen Teil Polens ein.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.