Haussperling

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    auch: Spatz;

    Verbreitungsgebiet

    Ursprünglich aus Eurasien stammender Vogel, der heute nur noch in weiten Teilen Ost- und Südostasiens, in Westaustralien, in den Äquatorgebieten und rund um die Pole nicht anzutreffen ist.

    Körperbau

    Der Haussperling ist zwischen 14 und 18 Zentimeter groß. Sein Gefieder ist graubraun. Die Kehle des Männchens ist schwarz, der Scheitel ist grau, und die Wangen sind weiß. Das Gefieder des Weibchens ist insgesamt heller und im Vergleich zu dem des Männchens eher braun.

    Ernährung

    Im Inneren der großen Städte ernährt sich der Haussperling hauptsächlich von Abfällen. Auf dem Land bevorzugt er Getreide, aber auch Unkraut- und Baumsamen, Knospen, Obst, Insekten und deren Larven. Vor allem Jungtiere werden mit tierischer Kost ernährt.

    Fortpflanzung

    Bei der Balz nähert sich das Männchen dem Weibchen mit hängenden Flügeln, aufgerichtetem Schwanz und unter lautem Tschilpen. Wenn das Weibchen nicht zur Begattung bereit ist, nimmt es eine Drohstellung ein. Die aber verstärkt die Bemühungen des Männchens nur noch. Der Lärm lockt weitere Männchen an, so dass an solchem Liebeswerben oft mehrere Männchen beteiligt sind. Das Weibchen entzieht sich häufig durch Flucht. Wenn die Balz gelingt, schließen die Partner eine lebenslange Ehe.

    Weibchen und Männchen errichten das Nest gemeinsam. Der Nistplatz befindet sich meist in Nischen, Spalten oder Höhlungen von Gebäuden, aber auch in Nistkästen, unbenutzten Schwalbennestern oder solchen, aus denen die "rechtmäßigen" Eigentümer vertrieben wurden.

    Sperlingspaare ziehen meist dreimal jährlich Junge auf, in seltenen Fällen aber auch bis zu fünfmal. Ein Gelege besteht aus ca. fünf unterschiedlich gefärbten Eiern und wird sowohl vom Weibchen wie auch Männchen ungefähr zwölf Tage bebrütet.

    Systematik

    Art aus der Gattung der Sperlinge im engeren Sinne (Passer) in der Familie der Sperlinge (Passeridae) aus der Unterordnung der Singvögel (Oscines).

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.